Berlin: (hib/BOB) Anhörungen, bei denen die Staatsangehörigkeit ausreisepflichtiger Personen festgestellt werden sollte und bei denen die Bundespolizei beteiligt war, hat es nur in Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam gegeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/339) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/293) mit. 14 derartige Anhörungsrunden habe es zwischen November 2001 und Oktober 2005 gegeben. Die Anhörung sei durch Vertreter des vietnamesischen Ministeriums für Öffentliche Sicherheit vorgenommen worden. Die Vorladung zu diesen Anhörungen sei durch die zuständigen Behörden der Länder erfolgt. Beamte der Bundespolizei hätten in Amtshilfe für die Länder eine "koordinierende und organisierende Rolle" übernommen. Die Bundespolizei sei während der Anhörungen auch anwesend gewesen. Ein Dolmetscher habe ihnen zur Verfügung gestanden. Zwei ähnliche Anhörungen in Eigenregie der Länder und ohne Beteiligung der Bundespolizei habe es versuchsweise 2002 und 2003 mit der Volksrepublik China gegeben.
Die jetzige Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass die gestellten Fragen sich auf die Arbeit ihrer Vorgängerin, der rot-grünen Bundesregierung, beziehen. Bündnis 90/Die Grünen hätten die frühere Regierung mitgestellt. Die Regierung geht davon aus, "dass ihre Vorgängerinnen die rechtliche Konstellation der angefragten Maßnahmen hinreichend geprüft und - sowohl im Rahmen der nationalen Gesetzgebung wie auch unter Völkerrechtsaspekten - für unbedenklich befunden haben".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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