Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen gegenüber Serbien aufgehoben. Dies geht aus ihrer Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste, einer Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, hervor ( 16/362). Gleichzeitig wurde das bisherige Doppelkontrollverfahren zu Überwachungszwecken bei Einfuhren aus Vietnam aufgehoben und ein Doppelkontrollverfahren mit mengenmäßigen Beschränkungen für bestimmte Textilwaren aus China eingeführt. Die vorherige Einfuhrüberwachung gegenüber China wurde aufgehoben. Schließlich wurde mit der Verordnung die Struktur der Einfuhrliste an neue Vorgaben der Europäischen Union angepasst. Die Verordnung ist am 1. Januar in Kraft getreten und kann durch einen Bundestagsbeschluss wieder aufgehoben werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf