Berlin: (hib/MIK) Zwei überplanmäßigen Ausgaben hat der Finanzminister laut Unterrichtungen durch die Bundesregierung ( 16/350, 16/354) zugestimmt. Dabei geht es zum einen um die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Langzeitarbeitslosen für Unterkunft und Heizung. Dafür ist ein Mehrbedarf von 750 Millionen Euro notwendig. Die Mehrausgaben dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, heißt es. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10 Millionen Euro ist für Erziehungsgeld vorgesehen. Die Zahl der Erziehungsgeldempfänger lag laut Unterrichtung höher als bei der Haushaltsaufstellung erwartet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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