Zur Gefahrenabwehr auch unter Folter erlangte Aussagen
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Rechtsausschuss/Rechtsausschuss - 18.01.2006
Berlin: (hib/BOB) Der Vorsitzende des
Rechtsausschusses, der CDU-Abgeordnete Andreas Schmidt, hat
dafür plädiert, es dürfe kein Verwertungsverbot von
unter Folter erlangten Aussagen inhaftierter Verdächtiger
geben, wenn beispielsweise ein unmittelbar bevorstehender
Terroranschlag dadurch noch verhindert werden könne. Ob die
Aussage unter Folter zustande gekommen sei, sei zu prüfen.
Zustimmung erhielt Schmidt aus der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss.
In der Diskussion müsse unterschieden werden, dass es ein
klares Verwertungsverbot im Strafprozess gebe. Zur Gefahrenabwehr
sei dies aber unter Umständen nicht der Fall. Auch aus den
Reihen der SPD wurde gefragt, was man mache, wenn man die
Information erhielte, "in einer halben Stunde geht eine Bombe
hoch". Dann sei eine "rechtsphilosophische Diskussion" fehl am
Platze. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte eingangs der
Diskussion zur Verwertung von unter Folter erlangten Erkenntnissen
gesagt, die UN-Anti-Folterkonvention sei für Deutschland
"geltendes Recht". Es gebe ein Verwertungsverbot im Prozess
für alle Maßnahmen, die in die Menschenwürde
eingreifen. Die Auffassung vertrat das BMJ auch in einer Diskussion
mit Vertretern der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. Die
beiden Fraktionen hatten darauf hingewiesen, dass Beamte des
Bundeskriminalamtes unter Umständen davon wüssten, dass
Folter - wie im Fall Zammar - stattgefunden habe. Sie
problematisierten, ob der vernehmende Beamte vorher den Verdacht
aufklären müsse, ehe er den Inhaftierten vernehme. Das
BMJ sagte, Aussagen während einer lang andauernden Haft ohne
Zugang zu einem Strafverteidiger seien nach Auffassung des
Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg ohnehin schon nicht in
einem Strafprozess verwertbar. Der Generalbundesanwalt Kay Nehm
habe aus diesem Grund auch angeordnet, dass die
Vernehmungsprotokolle im Fall des Deutsch-Syrers Mohammed Haidar
Zammar nicht zu den Akten genommen werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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