Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Die Linke
fordert eine Umsetzung der europäischen
Antidiskriminierungs-Richtlinien. Sie hat dazu einen Antrag (
16/370) eingebracht. Die Linksfraktion
schlägt vor, die vom Bundestag am 17. Juni vergangenen Jahres
angenommene Gesetzesfassung zur Grundlage weiterer Beratungen zu
machen. Würde dies nicht geschehen, so drohe der
Bundesrepublik ein Verfahren wegen Vertragsverletzung, das
eventuell Zahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen kann. An
Änderungen schlägt die Fraktion unter anderem vor, das
Gesetz brauche wirksame und abschreckende Schadensersatz- oder
Schmerzensgeld-Regelungen, damit Diskriminierer wüssten, dass
ihre Taten nicht nur straf- und disziplinarrechtlich geahndet,
sondern auch mit empfindlichen Geldbußen belegt werden
können. Arbeitgeber - so lautet ein weiterer Vorschlag -
sollen verpflichtet werden, zum diskriminierungsfreien Verhalten
innerhalb des Betriebes beizutragen. Sie sollen weiter zur
Stärkung der Angehörigen von Minderheiten in ihrem
Betrieb über vorbeugende Maßnahmen informieren. Die
erneute Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Bundestag berge
die Chance, Defizite aus dem Koalitionsentwurf der vergangenen
Wahlperiode abzuschaffen. Notwendig sei die Einführung
wirklich spürbarer Sanktionen, damit Diskriminierung nicht
länger als eine Art "Kavaliersdelikt" gesehen werden
könne. Bündnis 90/Die Grünen hatten schon zuvor die
vom Bundestag angenommene Fassung wieder als Gesetzentwurf (
16/297) vorgelegt.