Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll in einem Gesetzentwurf sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, einen rechtlichen Anspruch auf einen Lohn von mindestens 8 Euro in der Stunde (brutto) haben. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag ( 16/398). Die Abgeordneten schlagen eine zeitlich befristete Übergangsregelung für kleine und mittlere Unternehmen vor, um denjenigen Betrieben eine Hilfe anzubieten, die nachweislich kurzfristig nicht in der Lage sind, ihren Beschäftigten den Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus solle die Möglichkeit geschaffen werden, in Branchen die jeweils tariflich vereinbarten Mindestentgelte, die über 8 Euro liegen, durch Beschluss des Bundesarbeitsministers oder der Landesarbeitsminister für "allgemeinverbindlich" zu erklären.
Die Regierung wird ferner aufgefordert, gemeinsam mit den anderen EU-Staaten zu prüfen, ob es Möglichkeiten für eine abgestimmte Mindestlohnpolitik gibt. In einem jährlichen "Lohndumpingbericht" soll die Regierung zudem die regionalen, branchenspezifischen und beschäftigungspolitischen Ausmaße des Lohndumpings und des Missbrauchs von EU-Recht, aber auch die Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs und Mini-Jobs auf reguläre Arbeitsplätze sowie mögliche Verdrängungseffekte in Deutschland darlegen. Deutschland brauche eine Entwicklung hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft und nicht zu einer "Dienstbotengesellschaft", heißt es zur Begründung. Immer öfter würden Entgelte gezahlt, die unter dem existenzsichernden Niveau liegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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