Berlin: (hib/BOB) Die FDP will das Grundgesetz um eine Bestimmung ergänzen, die den Schutz und die Förderung von Kultur festschreibt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/387) vorgelegt. Sie schlägt vor, dass die Verfassung um einen neuen Artikel 20b ergänzt wird, in dem stehen soll: "Der Staat schützt und fördert die Kultur." Die Fraktion erläutert, dass im Unterschied zum Europäischen Verfassungsrecht und in nahezu allen Landesverfassungen im Grundgesetz eine Bestimmung zu Gunsten der geistigen und ideellen Dimensionen menschlichen Daseins fehlt.
Die Liberalen sind der Meinung, ohne den Schutz und die Förderung des Staates sei es unmöglich, das kulturelle Angebot in Deutschland in seiner ganzen, historisch gewachsenen Breite und Vielfalt zu erhalten. Eine verlässliche staatliche Finanzierung der Kultur bilde zugleich die Grundlage dafür, dass sich die Zivilgesellschaft für eine zusätzliche Förderung von Kunst und Kultur engagieren könne. Die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Kultur sei ein wichtiges rechtliches und politisches Signal dafür, welchen besonderen Stellenwert der Staat der Kultur einräumt. Es sei nicht ersichtlich, so die FDP, warum mit der Umwelt die materiellen Grundlagen des menschlichen Daseins als Staatsziel unter einem besonderen Schutz stehen sollen, die Kultur als ideelle Lebensgrundlage des Menschen jedoch nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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