Berlin: (hib/SUK) Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage ( 16/372) von der Bundesregierung wissen, welche Maßnahmen diese als geeignet und notwendig ansieht, um angesichts einer steigenden Anzahl von Studienbewerbern eine bestimmte Vorschrift in den kommenden Jahren zu verwirklichen. Diese Vorschrift besagt, dass jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes zu dem von ihm gewählten Hochschulstudium berechtigt ist, wenn er über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Die Linke fragt zudem, inwieweit die Bundesregierung die Zunahme an individuellen Eignungstests an Hochschulen als eine neue Form eines ständigen Numerus Clausus ansieht. Ein solcher sei nach dem so genannten "NC-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1972 verfassungswidrig. Das Gericht habe seinerzeit geurteilt, dass der Numerus Clausus niemals den Charakter einer vorübergehenden Maßnahme verlieren dürfe. Außerdem will die Fraktion wissen, ob aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr besteht, dass Studienbewerber aus so genannten bildungsfernen Schichten, Frauen, behinderte Studieninteressierte oder Migrantinnen und Migranten bei individuellen Zulassungsregelungen an Hochschulen diskriminiert werden und ob es zu dieser Frage bereits Evaluationen gibt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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