Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion nimmt
in einer Kleinen Anfrage (
16/418) Bezug auf Feststellungen des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, der
festgestellt habe, dass neun von zehn Kontoabfragen rechtliche
Mängel aufwiesen. So dokumentierten die Finanzbehörden
weder die Gründe für die Kontoabfrage noch versuchten
sie, die Daten zunächst von den Betroffenen selbst zu
erhalten. Nach Auffassung der FDP muss die Bundesregierung
sicherstellen, dass Kontoabfragen nur im verfassungsrechtlich
zulässigen Ausmaß und im gesetzlichen Rahmen vorgenommen
werden. Die Regierung wird aufgefordert, die Feststellung des
Datenschutzbeauftragten zu bewerten und zu sagen, wie künftig
Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften
bei Kontoabfragen verhindert werden können. Die Abgeordneten
wollen wissen, inwieweit das Bankgeheimnis durch die Praxis der
Finanzämter im Umgang mit den Kontoabfragen gewährleistet
ist und wie viele Kontoabfragen seit dem 1. April 2005 bundesweit
stattgefunden haben. Auch über die Verstöße gegen
steuer- und sozialrechtliche Vorschriften, die aufgrund der
Abfragen aufgeklärt werden konnten, verlangen die Liberalen
Auskunft.