Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung ( 16/429) vorgelegt, mit dem ein Saison-Kurzarbeitergeld als neue Sonderform des Kurzarbeitergeldes eingeführt werden soll. Ziel ist es, die Winterarbeitslosigkeit zu bekämpfen und Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben ganzjährig zu erhalten. Der Anwendungsbereich des Saison-Kurzarbeitergeldes soll sich neben dem Baugewerbe auch auf weitere Wirtschaftszweige mit saisonbedingten Arbeitsausfällen erstrecken, beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk. Die Schlechtwetterzeit gilt dabei vom 1. Dezember bis zum 31. März. Erfasst werden sollen nicht mehr nur wetterbedingte, sondern darüber hinaus auch auftragsbedingte Ausfälle.
Zur Begründung heißt es, die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Beschäftigten trotz der bestehenden Winterbauförderung oft in kurzzeitige Arbeitslosigkeit entlassen würden. Dies führe zu Ausgaben beim Arbeitslosengeld, und auch die Arbeitslosenversicherung werde indirekt belastet. Darüber hinaus verursachten regelmäßige, kurze Perioden der Arbeitslosigkeit erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand. Wenn es gelinge, die Beschäftigungsverhältnisse in den genannten Branchen während des ganzen Jahres aufrecht zu erhalten, würde dies die Arbeitsverwaltung entlasten. Die Arbeitslosenversicherung werde die neue Leistung von der ersten Ausfallstunde an bereitstellen, so Union und SPD. Vorgesehen ist ferner, dass Arbeitgeber und regelmäßig auch Arbeitnehmer über eine Umlage ergänzende Leistungen finanzieren. Dieses System solle gleichzeitig Vorbild für andere Wirtschaftszweige mit hohen Arbeitsausfallzeiten im Winter sein. Die Tarifpartner würden einbezogen, die Finanzierung des neuen Leistungssystems zu sichern. Wie es in dem Entwurf heißt, kann in einzelnen Branchen auch vorbehaltlich einer tarifvertraglichen Einigung eine gesetzliche Umlage eingeführt werden, aus der ergänzende Leistungen zu finanzieren wären. Als solche ergänzenden Leistungen kämen zugunsten des Arbeitgebers die Erstattung der von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge in der Zeit in Betracht, während der seine Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Zugunsten der Arbeitnehmer nennen die Fraktionen das aus der Winterbauförderung bekannte Wintergeld. Dies werde als Ausgleich für wetterbedingte Mehraufwendungen bei geleisteten Stunden während der Förderzeit gezahlt.
Als besonders viel versprechend stufen die Fraktionen die umlagefinanzierte Erstattung der vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ein. Dadurch würden Arbeitgeber von den wesentlichen Lasten einer Fortbeschäftigung der Arbeitnehmer befreit. Die Entlassung von Arbeitnehmern werde dadurch "ökonomisch fragwürdig". Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage sei als Werbungskosten abzugsfähig. Die Bundesregierung und die Tarifvertragsparteien rechneten damit, dass im Bauhauptgewerbe etwa ein Viertel der sonst arbeitslos werdenden Arbeitnehmer beschäftigt bleiben kann.
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