Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Rahmen für die weitere Entwicklung und Nutzung von Gentechnik in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen abstecken und haben dazu einen Gesetzentwurf ( 16/430) eingebracht. Dieser soll die so genannte EU-Freisetzungsrichtlinie vollständig umsetzen und regelt das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Die Vorlage enthält Vorschriften zum Monitoring gentechnisch veränderter Organismen sowie eine zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens. Einblick soll die Öffentlichkeit nicht nur in die Standorte von Freisetzungen von GVOs erhalten, sondern auch in die Standortauswahl beim Anbau solcher gentechnischer veränderter Pflanzen, wenn diese als Produkte zugelassen sind. Eigenen Angaben zufolge möchten die Koalitionsfraktionen auch die Öffentlichkeitsinformation und -beteiligung ausbauen. Zudem sollen nach ihren Vorstellungen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, etwa indem bei der Behandlung eines Antrages behördenintern Fristen gesetzt werden. Die Koalitionsfraktionen heben hervor, dass diesem Gesetz noch weitere Schritte zur Änderung des deutschen Gentechnikrechts folgen müssten.
Zu den für Länder und Gemeinden anfallenden Mehrkosten durch einen erhöhten Verwaltungs- und Überwachungsaufwand haben die Fraktionen keine Angaben gemacht. Zwar seien Mehrkosten für denjenigen, der ein Produkt, das gentechnisch veränderte Organismen enthält oder aus solchen besteht, in den Verkehr bringt oder damit umgeht, aufgrund der Änderungen nicht auszuschließen, heißt es.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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