Pläne der EU-Kommission zum "Product Placement"
stoßen auf Kritik
Ausschuss für Kultur und Medien/Ausschuss
für Kultur und Medien - 26.01.2006
Berlin: (hib/SUK) Die von der
EU-Kommission geplante Revision der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne
Grenzen" soll auf veränderte technische Rahmenbedingungen
reagieren und mögliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigen.
Künftig sollen etwa die Werbevorschriften liberalisiert und
das "Product Placement", also die Einbindung eines Produkts oder
einer Dienstleistung durch visuelle oder verbale Platzierung in
einem Spielfilm oder einer anderen Programmform, legalisiert
werden. Das sagte Kulturstaatsminister Bernd Neuman am
Mittwochnachmittag in der Sitzung des Kulturausschusses. Anbieter
gleicher Inhalte sollen so künftig im gesamten EU-Binnenmarkt
gleichen Bedingungen unterliegen. Insbesondere die Pläne zum
"Product Placement" stießen bei den Abgeordneten aller
Fraktionen auf Kritik. Es sei nicht ausreichend, wenn künftig
nur im Vor- oder Abspann von Sendungen auf diese Form der Werbung
hingewiesen werden müsse. Die Unionsfraktion regte an,
über eine Selbstverpflichtung der privaten Fernsehsender
nachzudenken, nach der sie freiwillig auf das "Product Placement"
verzichten würden. Auch die SPD betonte, über die
vorgesehenen Regelungen zur Produktplatzierung müsse nochmals
diskutiert werden. Die Transparenz der Trennung von Werbung und
Programm müsse erhalten bleiben. Die Fraktion Die Linke gab zu
Bedenken, dass die geplante Fernsehrichtlinie erst bis 2012 in
nationales Recht umgesetzt werden müsse - und niemand wisse,
wie das Fernsehen dann aussehen werde. Auch die FDP vertrat diesen
Standpunkt: Es könne sein, dass "das, was jetzt mit
großem Aufwand diskutiert wird, in wenigen Jahren obsolet
ist". Diskutiert wurde zwischen den Fraktionen auch die Frage der
Kurzberichterstattung. Die CDU/CSU kritisierte, die
Ausführungen in der Richtlinie zu diesem Thema seien zu
schwammig und machten nicht deutlich, dass zwischen einem freien
Zutrittsrecht und dem Zugriffsrecht auf das Sendesignal
unterschieden werden müsse. Dies müsse im Interesse der
Rechteinhaber geklärt werden. Die SPD dagegen bemängelte,
in dieser Diskussion liege ein Übergewicht auf den Rechten der
Urheber - dies gehe zu Lasten der Allgemeinheit.
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