Berlin: (hib/SAS) Ob die Bundesregierung an dem von der Vorgängerregierung eingebrachten Entwurf für eine Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere festhält, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/427) wissen. Die Abgeordneten beziehen sich dabei auf eine im Juni 2005 dem Bundesrat zum Beschluss zugeleitete Vorlage, mit der die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geändert werden sollte. Für die Bündnisgrünen ist unbestritten, dass die Pelztierhaltung in den heute praxisüblichen Systemen tierquälerisch ist. So sei bei der Haltung und Zucht der Wildtiere in erster Linie auf günstige Investitionskosten, nicht oder nur unzureichend aber auf die Verhaltensbedürfnisse der Tiere geachtet worden. In der Regel würden sie so gehalten, dass Schwimmen, Tauchen, Klettern oder Springen nicht möglich sei, was aus Tierschutz-Sicht nicht zu verantworten sei. Sie fragen deshalb nach den Gründen, die eine zügige Beratung der Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere im Bundesrat bislang verhinderten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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