Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung
beachten
Rechnungsprüfungsausschuss/Rechnungsprüfungsausschuss -
27.01.2006
Berlin: (hib/MIK) Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Bundesfinanzministerium
aufgefordert, gemeinsam mit den anderen Ministerien die Beachtung
der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden
Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen. Grundlage der
Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH)
über die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes
für das Haushaltsjahr 2004, den der Ausschuss "zustimmend" zur
Kenntnis genommen hat. Laut Bericht sah das ursprüngliche
Haushaltsgesetz 2004 Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 257,3
Milliarden Euro vor. Darin war eine Nettokreditaufnahme bis zur
Höhe von 29,3 Milliarden Euro enthalten. Vor allem wegen
geringerer Steuereinnahmen und aufgrund von Mindereinnahmen beim
Bundesbankgewinn habe sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, die
Eckwerte des Etats 2004 durch ein Nachtragshaushaltsgesetz
anzupassen. Danach verringerte sich das Haushalts-Soll auf 255,6
Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme
war um 14,2 Milliarden Euro auf 43,5 Milliarden Euro erhöht
worden. Laut BRH haben die Ist-Ausgaben 2004 mit 251,6 Milliarden
Euro um 4 Milliarden Euro unter dem Soll des Nachtrags gelegen. Die
Nettokreditaufnahme habe schließlich mit 39,5 Milliarden Euro
um 17,1 Milliarden Euro höher gelegen als die Summe der
Investitionsausgaben. Damit sei die verfassungsrechtliche
Kreditobergrenze des Artikels 115 des Grundgesetzes "deutlich"
überschritten worden. Soweit der BRH die Einnahmen und
Ausgaben "stichprobenweise" geprüft hat, waren sie im
Allgemeinen ordnungsgemäß belegt, heißt es in dem
Bericht weiter. Es seien jedoch formale Fehler festgestellt
worden.
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