Berlin: (hib/SAS) Die Bestimmungen zur
Erhebung der Praxisgebühr möchte die Linksfraktion aus
dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch streichen. In einem dazu
vorgelegten Gesetzentwurf (
16/451) beklagt sie, dass die Praxisgebühr
insbesondere ärmere Bevölkerungsgruppen treffe, deren
medizinische Grundversorgung schon jetzt nicht mehr
gewährleistet sei. Mit der Praxisgebühr sei erstmalig
eine Eintrittsgebühr für den Zugang zu medizinischen
Leistungen geschaffen worden, von denen Menschen mit geringem
Einkommen "ausgegrenzt" würden. Zum Ausgleich für den
Wegfall der Praxisgebühr schlägt die Linke Zuweisungen
aus dem Bundeshaushalt vor, die aus der Tabaksteuer finanziert
werden sollten. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, die
Zuweisungen des Bundes an die gesetzlichen Krankenversicherungen
schrittweise auf Null zurückzuführen, möchte sie
damit revidieren.