Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
die Nachbarschaftsverträge mit Polen und Tschechien so
erweitern, das Kommunen, Kommunalverbände und Landkreise im
Grenzgebiet direkt mit ihren Partnern jenseits der Grenze "zum
Wohle ihrer Bürger" handeln können. Darauf zielt ein
Antrag der FDP-Fraktion (
16/456) ab. Probleme und Chancen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sollten
regelmäßiger auf die Tagesordnung der deutsch-polnischen
und deutsch-tschechischen Gipfeltreffen gesetzt werden, um rasch
Lösungen zu finden, meinen die Abgeordneten. Sie betonen, die
deutschen Grenzregionen müssten die Chancen ergreifen, die
ihnen die Grenzöffnung nach Polen und Tschechien bietet.
Beispielsweise bestehe im Großraum Stettin ein akuter
Wohnraummangel, während auf deutscher Seite in der Region
Schwedt gut nutzbarer Wohnraum abgerissen werde. Trotz guten
Willens scheiterten grenzübergreifende Kommunale und regionale
Projekte in der Praxis häufig daran, dass Kommunen und
Regionen zur Billigung ihrer Vorhaben um Einzelgenehmigungen in den
jeweiligen Hauptstädten nachsuchen müssten, heißt
es in dem Antrag. Konkret bedeute dies, dass einfach und
unbürokratisch zu verwirklichende Vorhaben in komplizierten
und zeitraubenden Abstimmungsprozessen in völkerrechtliche
Formen gegossen werden müssen. Die FDP empfiehlt, mit beiden
Nachbarländern Rahmenabkommen abzuschließen, die hier
Abhilfe schaffen. Als Modell könne das Karlsruhe
Übereinkommen dienen, das Deutschland, Frankreich, Luxemburg
und die Schweiz 1996 unterzeichnet hätten. Es habe für
die südwestdeutschen Gemeinden, Kreise und Kommunen den
rechtlichen Rahmen geschaffen, damit diese auf direktem Weg mit
ihren grenznahen Partnern auf der anderen Seite verbindliche
Vereinbarungen zur Problemlösung treffen können.