Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt
dafür ein, dass die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen zügig
unterzeichnet, ratifiziert und umsetzt. Dies fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (
16/455). Die Generalversammlung der Vereinten
Nationen habe das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen.
Inhalt und Zweck sei es, eine vorbeugende Komponente des
internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen. Das
Zusatzprotokoll sei darauf ausgerichtet, so die Fraktion, von
vornherein Menschenrechtsverletzungen an gefangenen Personen zu
verhindern. Darüber hinaus würden die Mitgliedstaaten
verpflichtet, unabhängige, fachkundige und effektiv arbeitende
innerstaatliche Gremien einzurichten, die befugt sind,
Gefängnisse, Abschiebezentren, psychiatrische Anstalten, aber
auch Alten- und Pflegeheime oder geschlossene Heime für Kinder
und Jugendliche zu besuchen und mit den verantwortlichen Stellen
zusammenzuarbeiten. Nach Darstellung der Liberalen war die
Bundesrepublik am Zustandekommen des Zusatzprotokolls
maßgeblich beteiligt, hat es bislang aber noch nicht
unterzeichnet. Den Grund dafür sehen die Abgeordneten
hauptsächlich in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen
Bund und Ländern. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene gebe
es Einrichtungen, die den Anforderungen des Zusatzprotokolls
genügen. 49 Staaten hätten es bis zu diesem Monat
unterzeichnet, 16 hätten es ratifiziert. Falls es Deutschland
schaffe, unter den 20 Staaten zu sein, die ratifizieren,
könnte es möglicherweise einen Vertreter in den
Unterausschuss für Präventionen, ein Untergremium des
Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen, entsenden und so
die Arbeit dieses Gremiums mitgestalten, heißt es in dem
Antrag. Die Regierung wird aufgefordert, sich für ein
arbeitsfähiges Modell der nationalen Foltervorbeugung
einzusetzen, das den Anforderungen des Zusatzprotokolls entspricht,
und darauf hinzuwirken, dass unabhängige Kontrollinstitutionen
wie Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände,
Anstaltsbeiräte und Patientenfürsprecher einbezogen
werden.