Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion setzt
sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart
ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach
Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die
Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des
Kraftfahrzeugssteuergesetzes (
16/473) vorgelegt. Die Fraktion verweist auf
die am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getretene
Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr
nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und
Emissionsverhalten besteuert werden. Nach Auffassung der FDP
sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte
Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse
mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen
betroffen sein sollen. Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach
dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht
ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der
Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat,
Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem
häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur
Begründung.