Berlin: (hib/IMO) Die Einführung von
differenzierten Auswahlverfahren erhöht die Chancen von
Studienbewerbern aus so genannten "bildungsfernen Schichten", einen
Studienplatz zu erhalten und das Studium erfolgreich
abzuschließen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
16/494) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/372). Auswahlkriterien seien nicht mehr nur
allein die Abiturdurchschnittsnote, sondern eine Kombination mit
Testergebnissen, die sich auf das gewünschte Studienfach
beziehen. Die Abiturdurchschnittsnote sei zwar weiterhin das beste
Einzelkriterium für die Prognose des Studienerfolgs. Die
Prognosesicherheit könne aber durch eine Kombination dieser
Note mit weiteren Kriterien erhöht werden. Differenzierte
Auswahlverfahren bei der Hochschulzulassung bieten nach
Regierungsangaben die Möglichkeit, soziale Benachteiligungen,
die an der Schule entstanden sind und in der
Abiturdurchschnittsnote ihren Niederschlag gefunden haben,
auszugleichen. Hinzu komme, dass bisher bei einem
Bewerberüberhang nur nach der Durchschnittsnote und der
Wartezeit ausgewählt worden sei. Gerade die Wartezeit
könne aber zu sozialen Benachteiligungen führen.
Abiturienten aus sozial schwächeren Elternhäusern
könnten sich diese Wartezeit weniger leisten als Kinder aus
wohlhabenden Familien, heißt es in der Antwort.