Berlin: (hib/WOL) Der Plan der EU, noch im
Jahr 2006 gemeinsam mit den Vereinten Nationen außerhalb der
EU-Grenzen erste Auffanglager im Rahmen "regionaler
Schutzprogramme" (Regional Protection Programmes, RPP) für
Flüchtlinge zu errichten, ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke (
16/492). Danach sollen in einem Pilotprojekt
des RPP Flüchtlinge zunächst in Auffanglagern in
Tansania, der Ukraine und in Moldawien gebracht werden, "um sie
dort über ihre Situation aufzuklären und sie davon
abzubringen, sich auf den gefährlichen Weg nach Europa zu
machen". Dies werde von Menschenrechts- und
Flüchtlingsorganisationen als "weitere Abschottung des
EU-Raumes" abgelehnt. So liege der RPP-Schwerpunkt "offensichtlich
weniger auf dem Schutz der Flüchtlinge" und der Wahrung ihrer
Rechte. Ziel sei es "vielmehr, sie von der Weiterreise nach Europa
abzuhalten". Ein Wegschieben der Verantwortung in Länder, die
der Flüchtlingsproblematik wegen eigener
Strukturschwächen nicht gerecht werden könnten, stelle
internationale Standards und grundlegende Rechte von
Flüchtlingen in Frage. Die Regierung soll nun darlegen, welche
RPP-Vorhaben noch in diesem Jahr als "europäischer Beitrag zur
Entwicklung betroffener Staaten" realisiert werden. Gefragt wird
dazu, in welchen Staaten außer Libyen solche Einrichtungen
existieren, die als Vorbild für die genannten Schutzzentren
dienen können. Von Interesse ist, wie gewährleistet
werden soll, weitab von Europa untergebrachte Flüchtlinge vor
physischer Gewalt, akutem Versorgungsmangel und anderen
Unsicherheiten zu schützen und ob sich eine große
Flüchtlingszahl in ohnehin strukturell unterversorgten
Regionen oder Krisengebieten destabilisierend auswirkt.
Schließlich soll die Regierung erläutern, welche Rolle
Nichtregierungsorganisationen bei der Planung und Durchführung
haben, welche staatlichen Behörden Asylanträge von
Flüchtlingen in den Schutzzonen bearbeiten sollen und von
welchen Stellen welcher Nation darüber entschieden wird.