Berlin: (hib/MPI) Von den
Arbeitsmarktreformen Hartz I bis III haben sich die Förderung
von Existenzgründungen, die Eingliederungszuschüsse und
die Förderung der beruflichen Weiterbildung bewährt.
Schlechte Noten erhalten von den Wissenschaftlern dagegen die
Personal-Service-Agenturen (PSA) und die Vermittlungsgutscheine,
wie aus dem "Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirksamkeit
moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (
16/505) hervorgeht. Der rund 250-seitige
wissenschaftliche Bericht, der sich mit den einzelnen Instrumenten
der 2002 beschlossenen ersten Hartz-Gesetze beschäftigt, war
am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden. Die Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II im Rahmen
von Hartz IV wird darin noch nicht behandelt. Mit dem Bericht
erfüllt die Bundesregierung einen
Überprüfungsauftrag des Bundestages vom November 2002.
Der Abschlussbericht soll Ende des Jahres vorliegen. Dem Bericht
zufolge unterstützte die Bundesagentur für Arbeit (BA)
2004 mehr als 350.000 Arbeitslose beim Schritt in die
Selbstständigkeit. Von den Förderungen entfielen 48
Prozent auf den neuen Existenzgründungszuschuss der Ich-AG.
Überdurchschnittlich positiv habe sich dieses Instrument auf
die Zahl der Existenzgründungen von Frauen ausgewirkt,
heißt es weiter. Der Anteil der Frauen an den neu
gegründeten Ich-AGs habe deutlich über dem beim
Überbrückungsgeld und auch über ihrem Anteil an den
Neugründungen insgesamt gelegen. Die Bundesregierung hat
angekündigt, die unterschiedlichen
Existenzgründungshilfen zum 1. Juli zu bündeln. Die hohen
Erwartungen der rot-grünen Bundesregierung an die PSA
erfüllten sich laut Bericht nicht. Die privaten Agenturen
sollten Arbeitslose als Zeitarbeiter an Betriebe mit dem Ziel
verleihen, dass sie dadurch dauerhaft einen Job finden. Dem Bericht
zufolge wurde das Gegenteil bewirkt: PSA-Beschäftigte wurden
aufgrund dieser Tätigkeit später in den Arbeitsmarkt
integriert als vergleichbare andere Arbeitslose. Der Einsatz dieses
arbeitsmarktpolitischen Instruments ist seit Anfang des Jahres
bereits eingeschränkt. Die Bundesregierung will über die
Zukunft der PSA nach Vorlage des Abschlussberichtes entscheiden.
Schlecht schneiden in dem Bericht auch die Vermittlungsgutscheine
ab, mit denen sich Arbeitslose an private Vermittler wenden
konnten. Weniger als ein Zehntel der ausgegebenen Gutscheine
führten demnach zu einer erfolgreichen Vermittlung.