Berlin: (hib/BOB) Eingetragenen
Lebenspartnerschaften soll das gemeinschaftliche Adoptionsrecht
ermöglicht werden. Die Bundesregierung müsse dafür
"in geeigneter Weise" Sorge tragen, fordert die Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
16/497). Es gebe keinen sachlichen Grund,
gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der
gemeinschaftlichen Adoption pauschal zu verweigern. Nach der Anfang
vorigen Jahres geschaffenen Möglichkeit, leibliche Kinder
innerhalb der Lebenspartnerschaft als Stiefkinder zu adoptieren,
sei nun ein zweiter Schritt erforderlich. Daneben müsse die
Regierung "kurzfristig" einen Gesetzentwurf vorlegen, der die
rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit
der Ehe vollendet. Insbesondere sei dies im Steuer- und
Beamtenrecht der Fall. Derzeit sei es beispielsweise so, dass die
eingetragenen Lebenspartner zivilrechtlich im selben Umfang wie
Eheleute füreinander einstehen müssten, im Steuerrecht
dagegen immer noch wie Fremde behandelt würden. Auch das
Beamtenrecht sei noch nicht vollständig an das
Lebenspartnerschaftsrecht angepasst worden. Das betreffe
insbesondere den Familienzuschlag, die Hinterbliebenenpension und
die Beihilfe, so die Fraktion. Auch solle eine bundeseinheitliche
Behördenzuständigkeit für die Begründung der
Lebenspartnerschaft beim Standesamt festgelegt werden.