Berlin: (hib/VOM) Die Importpreise
für Erdgas sind zwischen November 2004 und November 2005 um 43
Prozent gestiegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(
16/506) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/409) mit. Dies zeige, dass die
Gaspreisentwicklung im Inland "von der Tendenz her" nachvollziehbar
sei. Ob Preissteigerungen der Gasversorgungsunternehmen im
Einzelfall sachlich gerechtfertigt sind, sei Gegenstand der
kartellrechtlichen Prüfung. Die Importverträge seien
derzeit nicht Gegenstand von Verfahren des Bundeskartellamtes oder
der EU-Kommission. Es handele sich dabei um privatrechtliche
Verträge zwischen den ausländischen Gasproduzenten und
den deutschen Importgesellschaften. Die so genannte
Preisbildungsformel sei Bestandteil dieser privatrechtlichen
Vereinbarungen. Neben dem kartellrechtlichen Instrumentarium sieht
die Regierung nach deutschem Recht keine Möglichkeit, auf
diese privatrechtlichen Verträge und die darin enthaltene
Preisbildungsformel einzuwirken. Die Koppelung des Gaspreises an
den Ölpreis ist laut Regierung Bestandteil der
privatwirtschaftlich geschlossenen, langfristigen
Gasbezugsverträge mit den ausländischen Produzenten.
Diese Ölpreisbindung könne dazu beitragen, dass Gas in
den Verwendungsbereichen, in denen Heizöl als
Wettbewerbsenergie in Frage kommt, konkurrenzfähig angeboten
werden kann. Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der
Länder prüfen, so die Regierung, ob Änderungen der
Gasbezugskosten aufgrund der Ölpreisbindung
gleichermaßen bei steigenden wie bei fallenden Kosten an die
Kunden weitergegeben werden.