Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlungen weiter
untersuchen
Petitionsausschuss/Petitionsausschuss -
08.02.2006
Berlin: (hib/MIK) Für weitere
wissenschaftliche Untersuchungen der gesundheitlichen Risiken durch
Mobilfunkstrahlungen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt.
Deshalb beschloss der am Mittwochvormittag einvernehmlich, die
zugrunde liegende Petition einer Bürgerinitiative der
Bundesregierung "als Material" zu überweisen. In der Eingabe,
zu dessen Inhalt 184 weitere Mehrfachpetitionen vorliegen, wird
unter anderem gefordert, die bestehenden Grenzwerte für den
Betrieb von Mobilfunkanlagen auf Vorsorgewerte von bis zu ein
milliardstel der geltenden Werte zu senken. Darüber hinaus
sollten keine weiteren Mobilfunkanlagen bis zum Ersatz der
gefährlichen, gepulsten Mikrowellenstrahlung durch eine
umweltfreundlichere, nicht gepulste Technik errichtet werden,
heißt es weiter. Auch sollten keine Sendeanlagen in der
Nähe von Wohngebieten, Schulen, Krankenhäusern, Kirchen,
Kindergärten, Altenheimen, Wasserreservoiren und
Wasserhochbehältern gebaut werden. Die Bürgerinitiative
begründet ihr Anliegen damit, dass die in der Bundesrepublik
Deutschland bestehenden gesetzlichen Grenzwerte nur die thermischen
Wirkungen der Mobilfunkstrahlung berücksichtigten, nicht
jedoch die athermischen Wirkungen, die ohne merkliche
Erwärmung "größte gesundheitliche Konsequenzen"
für den menschlichen Körper beinhalteten. So würden
einem Forschungsbericht zufolge Nervenzellen bei Bestrahlung mit
gepulster Hochfrequenz weit unterhalb der Grenzwerte zu 60 Prozent
falsch reagieren. Andere Forschungen zeigen laut der Eingabe, dass
die Mobilfunkstrahlung die Blut-Hirn-Schranke öffne und es so
vielen Giften erleichtere, in das Gehirn zu gelangen. In den vom
Ausschuss eingeholten Stellungnahmen führt die Regierung unter
anderem aus, dass wissenschaftliche Studien bisher keinen
ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkfeldern und
gesundheitlichen Gefahren hätten bestätigen können.
Dies gelte sowohl für Mobilfunkfelder, die bei Nutzung eines
Mobilfunktelefons auftreten, als auch für die um ein
vielfaches niedrigeren Feldimmissionen durch Basisstationen. Soweit
auf in der Nähe von Mobilfunkanlagen verstärkt
auftretende Krankheitssymptome hingewiesen wird, merkt die
Regierung an, dass an der Entstehung und Entwicklung der
aufgezählten Krankheiten oft mehrere und zudem sehr
unterschiedlichen Faktoren beteiligt seien. Es sei aus
wissenschaftlicher Sicht "schwer" nachvollziehbar, dass die
vergleichsweise leistungsschwachen Mobilfunkanlagen als gemeinsamer
Auslöser dieser Krankheitsbilder angesehen würden.
Darüber hinaus weist die Regierung daraufhin, dass mehr als 50
Forschungsvorhaben des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms
begonnen beziehungsweise ausgeschrieben worden seien. Zurzeit
lägen noch keine ausgewerteten Ergebnisse dieses Programms
vor. Isolierte Teil- und Zwischenergebnisse würden aber keinen
Anlass zur Beunruhigung bieten. Mit den Ergebnissen könne erst
Ende 2007 gerechnet werden. Deshalb hielt es der Ausschuss für
wichtig, dass die Petition in die Beurteilung mit einbezogen werden
solle, inwieweit nach den Ergebnissen des Deutschen
Mobilfunk-Forschungsprogramms Handlungsbedarf bestehe. Im
Übrigen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf