Berlin: (hib/SAS) Für eine Ablehnung
des Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Reform
hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung
tierschutzrechtlicher Vorschriften (
16/29) plädierte die
Einzelsachverständige Bianka Lücke in einer Anhörung
des Ernährungsausschusses am Mittwochvormittag. Sie nannte die
in der Vorlage genannten Ausbildungsvorschläge zur
Hufbehandlung bei Pferden kaum umsetzbar. Dem pflichtete Gerhard
Jampert von der Deutschen Huforthopädischen Gesellschaft e.V.
bei: " Die Hufbearbeitung wird auch mit der geplanten Novelle ein
Metallberuf bleiben." Dabei beklagte Jampert, dass die
traditionelle Behandlung von Pferdehufen durch Hufschmiede der
Nutzung und den tatsächlichen Bedürfnissen von Pferden
nicht gerecht werde. Gerade im Freizeitbereich genutzte Pferde
müssten nicht immer mit Eisen beschlagen sein, sondern
könnten auch barfuss laufen. Häufig genüge dann eine
regelmäßige Hufpflege im Abstand von vier bis sechs
Wochen. "Wir scheuen keine staatlichen Prüfungen, aber wir
wollen nicht unter dem Schmiedeberuf subsumiert werden", stellte
Jampert klar. Deshalb hielt er auch eine Zusammenführung
beider Berufszweige unter dem des Hufschmiedes nicht für
sinnvoll. Seiner Ansicht nach gehen mit der Vorlage
Spezialkenntnisse bei der Pflege der Hufe verloren, weil
entsprechende Ausbildungsschulen nicht mehr erlaubt seien und der
Hufbehandlung zu wenig Zeit bei der Ausbildung eingeräumt
werde. Als Kompromiss schlug Jampert eine Öffnungsklausel im
Gesetzesvorhaben vor, die die Hufbehandlung ohne Eisen als
gleichwertigen Ausbildungszweig neben die Ausbildung zum Hufschmied
stellt. "Die Zeiten, wo wir nur noch in der dunklen Schmiede stehen
und Eisen schmieden, sind vorbei", suchte Uwe Lukas das
öffentliche Bild des Hufschmiedes zu korrigieren. Die
"Metalllastigkeit" des Berufszweiges sei in den vergangenen Jahren
zurückgegangen, schließlich beginne die Tätigkeit
des Hufschmiedes bei der Korrektur von
Gliedmaßenfehlstellungen beim Fohlen. Er begrüßte
ausdrücklich den vorliegenden Entwurf zu einem neuen
Hufbeschlaggesetz und beschrieb die aktuelle Situation so: "Der
Verbraucher wird mit fantasievollen Bezeichnungen wie
Huforthopäde oder ähnlichem, die ja eine medizinische
oder therapeutische Ausbildung suggerieren, irregeführt, er
bekäme etwas besonders Gutes für sein Pferd."
Tatsächlich aber sei die Ausbildung zum Huforthopäden
sehr kurz und würde nicht staatlich geprüft. Er glaube,
dass die Integration des Hufpflegers in den Ausbildungsgang
für Hufschmiede einen "letzten Schritt" darstelle. Kenntnisse
über Anatomie, Physiologie und Pathologie der Equiden liefere
letztlich nur die Ausbildung zum Hufschmied. Für eine
Verabschiedung der Novelle trat auch Professor Ulrich Schnitzer
ein: "Ich sehe es als ein Hauptverdienst dieser Vorlage an, dass
sie sich bemüht hat, die Einheitlichkeit wieder herzustellen."
Um Vermittlung zwischen den Denkschulen bemüht, riet Eberhard
Schüle, Fachtierarzt für Pferde, die Tiere der Nutzung
entsprechend zu behandeln. Er verwies auf den hohen Standard
hierzulande, der europaweit seinesgleichen suche. Die Novelle soll
in der Ausschusssitzung vom 15. Februar letztmals beraten werden.
Die Bündnisgrünen schlugen beim Hearing einen staatlich
anerkannten Ausbildungszweig zum Barhufpfleger vor, auch der FDP
war es ein Anliegen, dass der Huforthopäde in das Berufsbild
des Hufschmieds vollwertig integriert wird; die PDS warnte indes
vor einem Eingriff in die Berufsfreiheit. CDU/CSU und SPD nannten
als Ziele, Tierschutzaspekten Rechnung zu tragen und die Nutzung
von Pferden bei der Hufbehandlung in den Vordergrund zu
stellen.