Auslieferung Deutscher zur Strafverfolgung genauer regeln
Recht/Gesetzentwurf - 08.02.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Auslieferung
deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer
zu regeln, ist Ziel eines Gesetzentwurfes (
16/544) von CDU/CSU und SPD. Die Vorlage soll
am morgigen Donnerstag in erster Lesung beraten werden. Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Juli vergangenen Jahres ein
Gesetz, dass der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses über den
europäischen Haftbefehl dienen sollte, für nichtig
erklärt. Karlsruhe hatte damals zum einen ein so genanntes
gesetzliches Prüfprogramm bei der Auslieferung Deutscher zur
Strafverfolgung gefordert. Zum anderen hatte das
Bundesverfassungsgericht moniert, dass eine richterliche
Überprüfung von Auslieferungsbewilligungen nicht
vorgesehen sei. Nach den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz
über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ist die
Auslieferung eines Deutschen unter anderem nur zulässig, wenn
grundsätzlich die spätere Rücküberstellung in
die Bundesrepublik zur Vollstreckung einer verhängten
Freiheitsstrafe gesichert ist. Ferner ist gefordert, dass die Tat
keinen "maßgeblichen" Bezug zu Deutschland aufweist. Des
Weiteren wird eine Zulässigkeitsprüfung durch das jeweils
zuständige Oberlandesgericht vorgesehen. Sinn und Zweck des
europäischen Haftbefehls ist die Vereinfachung und die
zeitliche Verkürzung von Auslieferungsverfahren zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
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