Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will
eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des
Ausbildungsplatzangebots fortführen. Das teilte sie in der
Antwort (
16/526) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/408) mit. In den vergangenen Jahren seien
zwischen 500.000 und 560.000 betriebliche Ausbildungsplätze
durch die Wirtschaft bereitgestellt worden. Das positive Ergebnis
des Jahres 2004 bei den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträgen habe 2005 nicht erreicht werden
können. Gründe für den Rückgang an
betrieblichen Ausbildungsplätzen seien unter anderem die
konjunkturelle Lage und die Beschäftigungssituation, aber auch
der geringere Ersatzbedarf an Auszubildenden und der Rückgang
öffentlich finanzierter Ausbildungsplätze. Die von der
Fraktion angesprochene Senkung der Ausbildungsplatzvergütung
werde von nur wenigen Betrieben als geeignetes Mittel gesehen, um
das Ausbildungsplatzangebot zu erhöhen. Eine Reduktion der
Ausbildungsvergütungen sei nach derzeitiger Rechtslage ohnehin
nur für nichttarifgebundene Betriebe möglich: Etwa 18
Prozent der Ausbildungsbetriebe seien nicht tarifgebunden, zahlten
aber freiwillig die tarifliche Vergütung. 17 Prozent der
Ausbildungsbetriebe seien nicht tarifgebunden und orientierten sich
auch nicht an einem Tarif. Das Berufsbildungsgesetz schreibe eine
"angemessene" Vergütung vor. Eine "Angemessenheit" sei
gegeben, wenn die Vergütung eine "gewichtige und fühlbare
finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt" der
Auszubildenden sei und eine Mindestentlohnung für ihre
Leistungen darstelle. Aus Sicht der Bundesregierung liegt es im
gemeinsamen Interesse, "auch durch eine faire Vergütung einen
Anreiz für die Konkurrenz des Berufsbildungssystems mit
anderen Bildungs- und Beschäftigungsbereichen um gut
qualifizierte Bewerber zu setzen". Ein Streichen des Merkmals der
"Angemessenheit" in den im Berufsbildungsgesetz formulierten
Grundsätzen über den Vergütungsanspruch der
Auszubildenden würde nach Ansicht der Bundesregierung denn
Abbau betrieblicher Ausbildungsplätze nicht stoppen oder gar
umkehren. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die Wirkung der 2005
in Kraft getretenen Reform des Berufsbildungsgesetzes zu
überprüfen. Sollte sich im Rahmen dieser Evaluation einen
"unabweisbaren Anpassungsbedarf" ergeben, strebe die
Bundesregierung einen tragfähigen Konsens der Akteure zur
entsprechenden Fortentwicklung des Berufsbildungsrechts an.