Berlin: (hib/BOB) Grundbuch- und Katasterämter sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates zu einer einheitlichen Bodenmanagement-Behörde zusammengelegt werden können. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/510) vorgelegt. Davon verspricht sie sich eine einheitliche Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren. Die Vorlage bezwecke die Öffnung des Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die davon Gebrauch machen wollten, die Möglichkeit zu geben, sich bietende Synergieeffekte zu nutzen. Die Bundesregierung äußert sich ablehnend zu dem Entwurf. Sollten von Seiten der Länder konkrete Synergieeffekte nachgewiesen werden, die nicht anders als durch eine Zusammenlegung von Grundbuch- und Katasterämtern erreicht werden können, werde die Regierung erneut in eine Prüfung der vorgeschlagenen Öffnungsklauseln eintreten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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