Berlin: (hib/VOM) Das
ERP-Sondervermögen in seiner Substanz zu erhalten ist das Ziel
eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (
16/548). Die Abgeordneten verweisen darauf,
dass dieses Sondervermögen (European Recovery Program) eine
lange Tradition hat und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Wiederaufbau
Deutschlands beitrug. Der jüngste Vorstoß aus dem
Bundesfinanzministerium, 2 Milliarden Euro aus dem
Sondervermögen an den Bundeshaushalt abzuführen und das
verbleibende Vermögen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) als Kernkapital zu übertragen, widerspreche
dem gesetzlich festgeschriebenen Substanzerhaltungsgebot, so die
Fraktion. Das ERP-Sondervermögen sei über einen
völkerrechtlichen Vertrag mit den USA abgesichert. Eine
Vertragsänderung sei nur mit Zustimmung des US-Kongresses
möglich, der ursprünglich die Marshall-Plan-Gelder zur
Errichtung des Vermögens zur Verfügung gestellt hatte.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob die
2 Milliarden Euro nicht durch den Verkauf von Rücklagen des
Bundesfinanzministeriums an der KfW aufgebracht werden können.
Auch müssten die Rechte des Parlaments am
ERP-Sondervermögen erhalten bleiben. Dazu gehöre auch,
dass das ERP-Wirtschaftsplangesetz jährlich vom Bundestag
beschlossen werden muss. Um höhere Effizienzgewinne zu
erzielen, empfehlen die Abgeordneten, die Mittelanlage und die
Verwaltung des ERP-Sondervermögens auszuschreiben. Eine
Übertragung des Vermögens auf die KfW würde nach
Meinung der Grünen faktisch die parlamentarische Kontrolle
beenden, da der Vorstand der Bank alle Entscheidungsrechte
über die Verwendung des Vermögens erhielte.