Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll
das Verhältnis von Rechten und Pflichten eingetragener
Lebenspartner "ausgewogen" gestalten. Dazu seien Änderungen
vor allem im Einkommen- und Erbschaftssteuerrecht, im
Adoptionsrecht und im Beamtenrecht notwendig, heißt es in
einem Antrag der FDP (
16/565). Die Liberalen weisen darauf hin,
für Lebenspartnerschaften gelten dieselben
Unterhaltsvorschriften wie für Ehen. Die
Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander
fänden einkommensteuerrechtlich jedoch keinerlei Entsprechung.
Damit werde der Grundsatz der Besteuerung nach
Leistungsfähigkeit nicht angewendet. Auch der Freibetrag
für Ehepartner im Erbschaftssteuerrecht gelte nicht für
Lebenspartner. Dies führe dazu, dass Lebenspartner, die in
einer langjährigen Partnerschaft leben, die gegenseitig
unterhaltspflichtig sind und ihre Partner gegebenenfalls bis zum
Tod pflegen, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Staat wie
Fremde behandelt werden. Die Abgeordneten weisen ferner darauf hin,
dass eingetragenen Lebenspartnern, die verbeamtet sind, wesentliche
Rechte aus dem Bundesbesoldungs- und dem Beamtenversorgungsgesetz
nicht zustünden. Auch gebe es immer noch keine
bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die
Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Eingetragene Lebenspartner hätten darüber hinaus kein
gemeinsames Adoptionsrecht. Für sie gebe es bislang nur die
Möglichkeit einer Stiefkindadoption. Ausschlaggebend für
eine Adoption müsse vielmehr allein das Wohl des Kindes sein.
Ein Kind habe gute Entwicklungschancen in einer stabilen und
gefestigten Beziehung, wie sie auch eine eingetragene
Lebenspartnerschaft bieten könne. Die FDP ist der Meinung,
dass alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner
füreinander Verantwortung übernehmen, vom Staat
unterstützt werden müssen. Der Gesetzgeber könne
nicht länger die Augen davor verschließen, dass
mittlerweile weit über 10.000 gleichgeschlechtliche Paare im
Familienstand einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.