Berlin: (hib/SAS) Zu dem von der EU-Kommission gekippten deutschen Plan zur teilweisen Erstattung der Lkw-Maut sagte der EU-Kommissar für Verkehr Jacques Barrot auf einer Sondersitzung des Verkehrsausschusses am Donnerstagnachmittag: "Aus unserer Sicht gab diese Regelung einen gewissen Anreiz, in Deutschland zu tanken, daraus könnte man einen diskriminierenden Charakter ableiten." Dem Vorhaben zufolge hätten Speditionen einen Ausgleich für die Lkw-Maut über die Mineralölsteuer erhalten, wenn sie ihre Tankquittungen von deutschen Tankstellen einreichten. Auf den Vergleich mit den Niederlanden und einem dort seit Jahren gängigen Erstattungsverfahren hin angesprochen erwiderte Barrot, das Mauterstattungsverfahren sei dort anders, weil es keinen Anreiz dazu gebe, in den Niederlanden zu tanken. Er bekräftigte den Willen der EU-Kommission, einen "nicht diskriminierenden" Maut-Kompensationsweg für Deutschland zu finden, da er den Mut zur Einführung der Streckengebühr begrüße. Er gab zu erkennen, dass ein solcher Kompensationsweg darin bestehen könnte, Lastkraftwagen steuerlich zu begünstigen, die weniger verbrauchen oder weniger verschmutzen. Er habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) signalisiert, dass dessen Überlegungen in die richtige Richtung gingen. Der Verkehrsminister hatte eine Entlastung für das Speditionsgewerbe über die Kraftfahrzeug-Steuer sowie über Investitionszuschüsse zur Anschaffung umweltfreundlicher Lkw ins Gespräch gebracht.
Auf den Kommentar der SPD-Fraktion hin, die ihre Erleichterung über die Ablehnung von Port-Package II durch das EU-Parlament ausgedrückt hatte, entgegnete Barrot: "Ich hätte es lieber gesehen, wenn das EU-Parlament die Hafendienstleistungsrichtlinie verbessert hätte." Um eine Modernisierung der Häfen im Sinne eines gerechteren Wettbewerbs werde Europa nicht herumkommen; auch wolle man an dem Ziel festhalten, die Kosten bei den Hafendienstleistungen transparent zu machen. Die FDP griff Barrots Forderung nach einem europäischen Führerschein auf und kritisierte dessen Verknüpfung mit dem Ziel, die Zahl von 44.000 Verkehrstoten durch eine einheitliche Ausbildung der Fahrer senken zu wollen. Im Sinne der Verkehrssicherheit gelte es vielmehr, die national gültigen Standards für die Führerschein-Ausbildung und für die technische Prüfbarkeit der Pkws auch durchzusetzen. Barrot hielt an dem Vorhaben fest, gleiche Kontrollmöglichkeiten für die Fähigkeiten der Fahrer zu schaffen. Er erhoffe sich auf diese Weise auch, Pkw-Führer zur Rechenschaft zu ziehen, die nicht in ihrem Heimatland eine Ordnungswidrigkeit begangen hätten. Bisher gingen diese straffrei aus. Einverstanden zeigte sich der EU-Kommissar mit der Position der CDU/CSU, dass die Einführung eines Tempolimits Sache der Mitgliedsstaaten sein müsse und unterstrich dabei das Subsidiaritätsprinzip.
Weitere Punkte des Gesprächs mit dem EU-Kommissar waren die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im europäischen Kontext, die Interoperabilität des Schienenverkehrs und die transeuropäischen Netze sowie die Verkehrssicherheit.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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