Berlin: (hib/WOL) Mit einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis will die Bundesregierung eine Ergänzung zugunsten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vornehmen ( 16/509). Damit soll der BND verbesserte Möglichkeiten zur Aufklärung erhalten. Neu definiert wurden die BND-Befugnisse zur Kommunikationsüberwachung bei Proliferation und internationalem Waffenhandel, beim internationalen Rauschgifthandel und bei einem neuen Beobachtungsbereich der illegalen Schleusungen. Verbessert werden sollen auch die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten gefährdeter Personen im Ausland. Im Weiteren ist eine Optimierung der Datenverarbeitung durch den BND und des Datenschutzes beim BND vorgesehen. Im Interesse von Rechtsklarheit und Datenschutz werden die Befugnisse des BND zur Datenübermittlung durch eine neue eigenständige Regelung dargestellt. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf einen im Jahr 2001 vereinbarten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur seinerzeitigen Neuregelung der Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieser habe Prüfbedarf für Änderungen im Detail deutlich gemacht. Danach habe vor allem bei Datenerhebungen und -verarbeitungen im Bereich der strategischen Kommunikationsüberwachung ein Änderungsbedarf bestanden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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