Berlin: (hib/MPI) Die schwarz-roten
Pläne für ein Winter-Kurzarbeitergeld stoßen bei
Gewerkschaften und Arbeitgebern grundsätzlich auf Zustimmung.
Wie aus den schriftlichen Stellungnahmen zu einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am
Montagnachmittag hervorgeht, begrüßen sowohl der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als auch die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) den Gesetzentwurf (
16/429) im Grundsatz. Allerdings beharren die
Arbeitgeber darauf, dass die Beteiligung an dem neuen System
freiwillig sein müsse. Der DGB regt an, generell eine
Saisonzeit von bis zu vier Monaten festzulegen, diesen Zeitraum
aber für die einzelnen Branchen flexibel zu halten. Mit der
Einführung eines Saison-Kurzarbeitergeldes wollen die
Koalitionsfraktionen den bisher üblichen Anstieg der
Arbeitslosigkeit am Bau und in anderen witterungsabhängigen
Branchen während der Wintermonate vermindern.
Saisonkräfte bleiben dem Entwurf zufolge künftig beim
Arbeitgeber von Anfang Dezember bis Ende März
beschäftigt, werden aber auf "Kurzarbeit-Null" gestellt. Die
Leistung soll 60 Prozent des letzten Nettolohns von der ersten
Ausfallstunde an betragen und aus Beiträgen der
Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Die BDA, der
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wenden sich gegen die
vorgesehene Einbeziehung weiterer Branchen per Rechtsverordnung.
Die Verbände schlagen stattdessen vor, die Branchen
eigenständig entscheiden zu lassen, ob sie sich der
Neuregelung unterstellen. Auch der Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie sieht noch Änderungsbedarf. So wird in einer
Stellungnahme eine Missbrauchsgefahr bemängelt, die dadurch
entstehe, dass ein Betrieb bei auftragsbezogenem Arbeitsausfall
lediglich einmal zu Beginn der Winterperiode mitteilt,
Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu wollen. Erst
nachträglich solle der Arbeitgeber die Erstattung von ihm
ausgezahlter Beträge und die entsprechenden Zeiträume
geltend machen. Nach Auffassung der Bauindustrie erlaubt diese
Regelung, "nachträglich Saison-Arbeitskräfte geltend zu
machen, obwohl die betroffenen Arbeitnehmer tatsächlich in dem
Zeitraum gearbeitet haben". Daher werde vorgeschlagen, dass
Arbeitgeber für jeden Monat bis zum 15. des Folgemonats ihre
Erstattungsmeldungen abgeben müssen. Die BDA befürchtet,
dass die angestrebte Kostenneutralität mit dem Gesetzentwurf
nicht zu erreichen sei. Vielmehr seien "Mehrkosten im dreistelligen
Millionenbereich für die Arbeitslosenversicherung"
möglich, heißt es in der Stellungnahme. Der Grund: Aus
dem Saison-Kurzarbeitergeld könnten neue Ansprüche auf
Arbeitslosengeld entstehen, zudem könnten beide Leistungen
hintereinander geschaltet werden. Um dies zu verhindern, müsse
unter anderem ausgeschlossen werden, dass aus dem
Saison-Kurzarbeitergeld neue Anwartschaften auf Arbeitslosengeld
entstehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, empfiehlt
jedoch wegen finanzieller Unwägbarkeiten das
Saison-Kurzarbeitergeld zunächst auf zwei Winter zu begrenzen
und anschließend hinsichtlich der Wirksamkeit
wissenschaftlich auszuwerten.