Berlin: (hib/BOB) Deutsche, die Opfer von
Gewalttaten im Ausland geworden sind, sollen Anspruch auf
Entschädigung erhalten. Die geltende gesetzliche Regelung
bedarf daher "dringend" einer Änderung, findet die
FDP-Fraktion und hat dazu einen Antrag (
16/585) vorgelegt. Das Gesetz über die
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten müsse daher
so geändert werden, dass auch Deutsche, EU-Bürger sowie
Ausländer, die einen gesicherten Aufenthaltstitel haben, eine
Entschädigung erhielten, wenn sie Opfer einer solchen
Gewalttat im Ausland werden. Der Anspruch sollte dabei
grundsätzlich denselben Umfang haben, wie er bei den bisher
geregelten Fällen für inländische Straftaten gilt.
Die Liberalen begründen ihren Vorstoß damit, "auf keinen
Fall" dürften bei Terroranschlägen die Opfer vergessen
werden. Es müsse daher die Aufgabe Deutschlands sein, diesen
Opfern entsprechende Hilfe und Unterstützung zur Seite zu
stellen. Der Hinweis auf bestehende Hilfsfonds (etwa
Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und
für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe) reiche nicht
aus. Die Einstellung von außerplanmäßigen
Haushaltsmitteln in einem Fonds sei stets von der Initiative des
Haushaltsgesetzgebers abhängig. Die Opfer bräuchten
jedoch einen einklagbaren Rechtsanspruch, der sich aus dem Gesetz
ergibt. Ferner soll die Regierung aufgefordert werden zu
prüfen, inwieweit Opfer von Terroranschlägen besser
unterstützt werden können, wenn sie rechtliche
Ansprüche im Ausland verfolgen. Hier seien die Regierung
selbst oder deutsche Botschaften gefragt.