Regierung sieht keine Notwendigkeit zur Änderung von
Wahlrechtsvorschriften
Inneres/Unterrichtung - 13.02.2006
Berlin: (hib/WOL) In einem "Bericht zur
Änderung von Wahlrechtsvorschriften aufgrund eingegangener
Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl von
Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments" (
16/536) hat das Bundesinnenministerium zu
Prüfbitten Stellung genommen, die vom Bundestag auf Empfehlung
des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung im Februar 2005 beschlossen worden waren.
Laut Regierung sind die mit den Prüfbitten vorgelegten
Änderungsvorschläge zu gewährleisten, ohne dass dies
einer Änderung der wahlrechtlichen Regelungen bedarf. Dies
gelte sowohl für die Lesbarkeit von Hinweisen beim Antrag auf
einen Wahlschein als auch für Auskünfte an Obdachlose zur
Möglichkeit ihr Wahlrecht auszuüben oder in Bezug auf die
Aufgabenbegrenzung auf technische Hilfe für behinderte
Wählerinnen und Wähler bei deren Stimmabgabe. Zu allen
Punkten wird vom Innenministerium dargelegt, dass "durch Schulung
und Sensibilisierung" für die angesprochenen Themenkreise "in
Zusammenarbeit mit den Ländern" eine Verbesserung erreicht
werden kann, ohne dass eine Änderung von
Wahlrechtsvorschriften erforderlich wird.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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