Bundesrat will Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte
abschaffen
Recht/Gesetzentwurf - 14.02.2006
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will das
Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht für Verlobte abschaffen.
Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/516) vorgelegt. Die missbräuchliche
Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte
habe sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem Hindernis
für eine effektive Strafverfolgung und für die
Wahrheitsfindung in gerichtlichen Verfahren entwickelt, heißt
es zur Begründung. Das Bestehen eines Verlöbnisses
könne von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten "kaum
überprüft werden". Deshalb werde ein Verlöbnis
vielfach zu Unrecht behauptet, um missliebige Aussagen zu
vermeiden. Folge sei, dass Täter nicht belangt werden
könnten, weil sich Hauptbelastungszeugen auf ein
Verlöbnis mit dem Beschuldigten berufen. In ihrer
Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, für die
Zunahme des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr "keine
rechtstatsächlichen Erkenntnisse" vor. Die Initiative der
Länderkammer beschränke sich insoweit auf eine
Behauptung; "belastbare Tatsachen" dafür fehlten. Die
Regierung erklärt weiter: "Sollte ein wirkliches
Bedürfnis belegt werden können, müsste
sorgfältig überlegt werden, auf welche Weise eine
sachgerecht Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte
aus persönlichen Gründen erfolgen kann."
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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