Berlin: (hib/BOB) Handwerksbetriebe sollen
künftig in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung
effektiv zu sichern. Für sie, wie auch für alle
Werkunternehmer sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum
Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten,
damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder
Zahlungsunwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten
Produkten sichern kann. Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf
(
16/511) eingebracht. Kern der Initiative ist
es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils
besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann. Die
Länderkammer führt die wirtschaftlich schlechte Lage
für Werkunternehmer, insbesondere in der Baubranche, die durch
Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende
Zahl von Insolvenzen geprägt ist, auf unzureichende rechtliche
Rahmenbedingungen zurück. Sie möchte die
Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerksicherung nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erhalten, deutlich erweitern.
Auch solle das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen in
geänderter Form in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert
werden.