Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
möchte zunächst das Ergebnis eines Forschungsprojektes
über die Notwendigkeit eines Schwimmbeckens für Nerze
abwarten, das EU-weit ausgeschrieben werden soll, bevor sie ihre
Beratungen mit der Länderkammer über die Zweite
Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fortsetzt. In ihrer Antwort (
16/567) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/427) bekräftigt sie ihr Festhalten an
der geplanten Novelle und bezieht sich auf die Gründe, die im
Agrarausschuss des Bundesrates im September vergangenen Jahres zu
einer Verzögerung bei dessen Zustimmung geführt haben.
Sie sei dort aufgefordert worden, zuerst über den Stand der
wissenschaftlichen Forschungen zu Größe und
Strukturierung von Haltungseinrichtungen für Nerze zu
berichten.