Berlin: (hib/WOL) Die Kleine Anfrage der
Fraktion Die Linke zu Medienberichten über ein so genanntes
transatlantische Anti-Terror-Zentrum in Paris sowie zur Beteiligung
bundesdeutscher Stellen an dieser Einrichtung berührt die
Zuständigkeit der Nachrichtendienste. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/496) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (
16/368). Die Regierung unterrichte nur die
dafür vorgesehenen Gremien des Deutschen Bundestages,
heißt es. Inhaltlich werde damit jedoch keine Aussage
darüber getroffen, ob die den jeweiligen Fragen zu Grunde
liegenden Annahmen oder Vermutungen zutreffend seien oder
nicht.