Im Bundestag notiert: Führung des Handels-,
Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters
Recht/Gesetzentwurf - 15.02.2006
Berlin: (hib/BOB) Den Bundesländern
soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Führung
des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und
Vereinsregisters anderen Stellen zu übertragen. Dies sieht ein
Gesetzentwurf des Bundesrates (
16/515) vor. Mit dieser Übertragung wird
unter anderem das Ziel verfolgt, einen Aufgabenabbau in der Justiz
vorzunehmen. Die finanzielle Situation der öffentlichen
Haushalte zwinge die Länder zu drastischen
Sparmaßnahmen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf