Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen dem Bundestag empfohlen, dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der EU zuzustimmen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen ( 16/545) fand damit eine Mehrheit. Die Opposition stimmte gegen den Antrag. Das Thema wird am morgigen Donnerstag im Plenum behandelt.
CDU/CSU und SPD begründeten ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme eine große Bedeutung zu. Hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten dürften aber keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten. Union und Sozialdemokraten bescheinigten dem Justizministerium (BMJ), in Brüssel "klug" verhandelt zu haben. Es sei eine Regelung "mit Augenmaß" gefunden worden, so die CDU/CSU. Die SPD wies aber ergänzend darauf hin, die Regierung müsse nunmehr darauf achten, dass der gefundene Kompromiss nicht "Einfallstor" für weitergehende Änderungen werde.
Die Liberalen sahen in dem Beschluss eine "grundlegend falsche Weichenstellung". Es werde damit ermöglicht, dass Millionen von Daten gespeichert werden könnten. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Entwicklung in Brüssel als "verheerend". Sie erinnerten daran, der Bundestag habe im Jahre 2004 einstimmig die Auffassung vertreten, dass die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei. Ein Antrag der FDP ( 16/128), der konstatierte, eine generelle Vorratsdatenspeicherung würde in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation eingreifen, wurde bei Zustimmung der Linksfraktion und der Bündnisgrünen von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenso erging es einem Antrag der Grünen ( 16/237). Er hatte ebenfalls die Freiheit des Telefonsverkehrs vor Zwangsspeicherungen gefordert.
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