Berlin: (hib/MPI) Das umstrittene
Arzneimittel-Sparpaket hat eine parlamentarische Hürde
genommen. Der Gesundheitsausschuss billigte den Gesetzentwurf zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (
16/194) am Mittwoch mit den Stimmen von Union
und SPD. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurden in den
Gesetzentwurf, der am Freitag abschließend im Plenum
behandelt werden soll, einige Änderungen an zentralen Punkten
vorgenommen. Die Reform soll zum 1. April in Kraft treten und den
Krankenkassen jährliche Einsparungen von 1,3 Milliarden Euro
bringen. Neu an dem Gesetzentwurf ist vor allem, dass Krankenkassen
künftig die Eigenbeteiligung von gesetzlich Versicherten bei
bestimmten preisgünstigen Medikamenten senken können.
Bislang liegt die Spanne bei Zuzahlungen zwischen fünf und
zehn Euro pro Medikament. Patienten könnten dadurch sparen,
dass sie beim Arzt auf die Verschreibung eines billigen
Präparates bestehen. Die Kassen sollen dabei gemeinsam
entscheiden, für welche Arzneimittel die Zuzahlungsuntergrenze
fallen soll. Verändert wurde auch die von Ärzten heftig
kritisierte so genannte Bonus-Malus-Regelung, wonach besonders
preisgünstiges Verordnen belohnt, zu teures Verordnen hingegen
mit Honorarabschlägen bestraft werden soll. Diese Regelung
greift nunmehr erst bei einer zehnprozentigen Überschreitung
der Verschreibungsvorgaben. Sie entfällt dem Gesetzentwurf
zufolge, wenn sich auf regionaler Ebene die Kassenärztlichen
Vereinigungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf
adäquate Kostenersparnisse verständigen. Es bleibt dabei,
dass Apotheker Gratispackungen von der Pharmaindustrie (so genannte
Naturalrabatte) nicht mehr verkaufen dürfen. Die
Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel sollen für
die Dauer von zwei Jahren eingefroren werden, um Preissteigerungen
auszuschließen. Bis zuletzt umstritten war die Regelung zu
den Festbeträgen, also den Preisobergrenzen, für die die
Krankenkassen für bestimmte Medikamente die Kosten
übernehmen. Nunmehr können Medikamente, die nicht
neuartig sind, nur dann aus den Festbetragsgruppen ausgenommen
werden, wenn für sie ein therapeutischer Mehrnutzen belegt
werden kann. Die Koalition will die bestehende Praxis damit
stärken. Die Grünen-Fraktion hielt die entsprechende
Formulierung für missverständlich, scheiterte aber mit
einem Änderungsantrag. Der Ausschuss billigte zudem einen
Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin wird die
Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die
Spitzenverbände der Krankenkassen bis zum 1. Juni 2006
über die Praxis der generellen Befreiung Kranker von
Zuzahlungen durch Einmalzahlung zum Jahresbeginn berichten zu
lassen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Kassen diese
Vorabzuzahlungsbefreiung zu großzügig gewähren. Die
FDP-Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, weil dieser ihrer
Auffassung nach lediglich dazu dient, die Belastungen der
gesetzlichen Krankenkassen durch die geplante
Mehrwertsteuererhöhung zu kompensieren. Die Fraktion Die Linke
forderte statt des Sparpakets die Einführung einer
Positivliste für Medikamente. Die Grünen-Fraktion lehnte
nicht alle Änderungen ab, hielt aber insbesondere die
Festbetragsregelung für eine "Verschlimmbesserung".