Berlin: (hib/MPI) Die Bundesländer sind nach Darstellung der Bundesregierung selbst dafür verantwortlich, Behinderten den Zugang zu Umweltinformationen etwa im Internet zu ermöglichen. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) habe für die Länder keine Verbindlichkeit, vielmehr obliege es den Ländern, entsprechende Regelungen zu erlassen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/636) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/483). Das BGG treffe Vorkehrungen, damit die im Internet veröffentlichten Informationen, auch nach dem Bundesumweltinformationsgesetz, barrierefrei in der Bundesverwaltung sowie den Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zugänglich seien.
Die Abgeordneten hatten dargestellt, dass im Bundesumweltinformationsgesetz das Recht jedes Bürgers auf Zugang zu Umweltinformationen geregelt ist. Das Gesetz verweise jedoch nicht ausdrücklich auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahre 2002, das den barrierefreien Zugang auch im "kommunikativen Bereich" vorschreibe. Daraus leiteten manche Länder offenbar ab, so die Fraktion, dass für die Umsetzung des Bundesumweltinformationsgesetzes keine landesrechtlichen Ansprüche auf barrierefreien Zugang, etwa für blinde Menschen, bestünden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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