Berlin: (hib/SUK) Die Fraktion Die Linke
will Auskünfte zur Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung.
In einer Kleinen Anfrage (
16/594) fragt sie nach der Höhe des
Aufkommens an Siedlungsabfällen mit Stand 31. Dezember 2005 im
Bund und in den einzelnen Bundesländern sowie der Höhe
des Aufkommens an Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen. Seit
1. Juni 2005 dürften nach der 2001 erlassenen
Abfallablagerungsverordnung Abfälle nur noch dann deponiert
werden, wenn sie vorbehandelt wurden. Dies solle eine langfristig
sichere und weitestgehend nachsorgungsfreie Deponie garantieren.
Während die Umstellung bei überlassungspflichtigen
Abfällen reibungslos verlaufen sei, habe die
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im November 2005
für den Bereich der Gewerbeabfallentsorgung von
"Engpässen" und unzureichend verfügbaren
Behandlungskapazitäten für "vormalige
Verwertungsabfälle" gesprochen. Eine wachsende Zahl von
Abfallzwischenlagern könne Folge dieser angespannten
Entsorgungssituation sein. Die Linksfraktion will daher wissen, ob
die Bundesregierung "generelle oder teilräumliche
Engpässe" beziehungsweise Überkapazitäten bei der
thermischen oder biologisch-mechanischen Vorbehandlung von
Siedlungsabfällen, Abfällen aus Abfallbehandlungsanlagen
und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen in Deutschland
sieht und wie sie die "künftige Entwicklung der
Mengenströme" bei den hausmüllähnlichen
Gewerbeabfällen zur Beseitigung einschätzt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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