Berlin: (hib/SAS) Um finanzielle
Belastungen von gemeinnützigen Wassersportvereinen geht es in
einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (
16/616). Nach Darstellung der Fraktion
verschärfen sich mit den neuen Verwaltungsvorschriften
"Wasser- und Schifffahrtsverwaltung - 2604" die finanziellen
Engpässe insbesondere von Wassersportvereinen in Berlin und
Brandenburg. Die Vereine würden durch die neuen Vorschriften
gewerblichen Nutzern, wie etwa Marinas, Bootshäusern oder
Sportbootwerften, gleichgesetzt. Künftig sollen ihre Entgelte
an den Grundstücksmarkt gekoppelt werden. Nimmt ein
Wassersportverein bauliche Veränderungen an seiner Steganlage
vor, so träten neue Verträge mit Anpassungsklauseln in
Kraft, die häufig mit einer Erhöhung des
Nutzungsentgeltes einhergingen, so die Fraktion. Deshalb erkundigt
sie sich, wie die Regierung sicherstellt, dass mit der Nutzung von
Bundeseigentum für gemeinnützige Vereine verbundene
finanzielle Belastungen minimiert werden. Zudem soll sie zur Anzahl
der Verträge mit Vereinen in den neuen Bundesländern und
im Ostteil Berlins und zur Höhe des Nutzungsentgelts Stellung
nehmen. Wie viele Verträge mit Wassersportvereinen nach dem
Januar 2000 neu abgeschlossen wurden und wie sich die Höhe des
Nutzungsentgelts verändert hat, interessiert die Abgeordneten
außerdem.