Berlin: (hib/SAS) Der Mindestpreis für Zuckerrüben wird nach einem Beschluss des Agrarrates der Europäischen Gemeinschaft über die Reform der Zuckermarktordnung ab diesem Jahr in vier Schritten um 39 Prozent gesenkt. Als teilweiser Ausgleich sind Maßnahmen zur Einkommensstützung für die Zuckerrübenerzeuger vorgesehen. Die Stützung wird in die Betriebsprämienregelung sowie in eine Verordnung über Direktzahlungen und Stützungsregeln einbezogen, deren Novellierung die Fraktionen von CDU/CSU und SPD aus diesem Anlass vorschlagen. In ihrem dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/644) heißt es, die Mitgliedstaaten hätten bis zum 30. April Zeit, die EU-Vorgaben aus der Zuckermarktreform vom 24.11.2005 umzusetzen. Anstelle eines Garantiepreises erhielten die Inhaber von Zuckerbaubetrieben künftig Prämien auf die Anbauflächen. Das bestehende Betriebsprämiendurchführungsgesetz wende seit 2005 ein Kombinationsmodell an. Danach habe der Besitzer eines Betriebes Anspruch auf Zahlungen, die zum einen auf der Grundlage des Umfangs der bewirtschafteten und begünstigungsfähigen Flächen, zum anderen anhand der gewährten Direktzahlungen in einem "überwiegend historischen" Bezugszeitraum ermittelt worden seien. Die sich daraus ergebenden zunächst unterschiedlich hohen Zahlungsansprüche sollen im Zeitablauf zu einem regional einheitlichen hohen Durchschnittswert angeglichen werden.
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