Berlin: (hib/BOB) Es wurden keine Mittel aus dem Haushaltsplan des Bundesverteidigungsministeriums für Ersatzbeschaffungen in Anspruch genommen. Ersatzbeschaffungen für ausgeliehenes Material sind nach den Richtlinien der Bundeswehr untersagt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/624) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/410) mit. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch habe der Entleiher Veränderungen und Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstünden, nicht zu vertreten. Die gegebenenfalls notwendige Instandsetzung einschließlich der Ersatzteilversorgung sei Sache des Verleihers. Darüber hinausgehende Beschaffungen von Ersatzteilen infolge von Mängeln beim Umgang mit dem an Dritte überlassenen Bundeswehrmaterial seien nicht bekannt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz, Michael Klein,
Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F. Wolf