Berlin: (hib/WOL) Lediglich die Ergebnisse
der Überprüfung werden dem Organisationskomitee (OK) der
Fußball-Weltmeisterschaft, die in diesem Jahr in Deutschland
stattfindet, übermittelt. Das OK teile dem Arbeitgeber nur
mit, ob eine Akkreditierung erteilt oder verweigert wird. Dies
erklärt die Bundesregierung in der Antwort (
16/591) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/428). Von den beteiligten
Sicherheitsbehörden werde gegenüber dem OK zur
Einzelfallbegründungen aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht Stellung genommen. Die Gefahr beruflicher oder
wirtschaftlicher Nachteile durch ein negatives Votum sieht die
Regierung nicht, da das Akkreditierungsverfahren nur für die
FIFA WM 2006 gelte. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sei die
Erhebung und Verarbeitung entsprechender Daten dann zulässig,
wenn der Betroffene seine Einwilligung erklärt habe und zuvor
über die Datenverwendung umfassend aufgeklärt worden sei.
Dabei unterliege der Personenkreis von Journalisten, Betreuern,
Mitarbeiterin von Hilfsorganisationen, Sanitätsdiensten und
Serviceunternehmen unterschiedslos dem vorgesehenen Verfahren der
Überprüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen des
Akkreditierungsverfahrens.