Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
das Vertrauen der Anleger in die offenen Immobilienfonds
stärken und die Stabilität des Marktes sichern. Dies
verlangen Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (
16/661). Die Schließung des offenen
Immobilienfonds der Deutschen Bank Grundbesitz-Invest und zweier
offener Immobilienfonds des Münchner Anbieters KanAm habe
gezeigt, dass diese Fonds nicht so sicher, stabil und ertragreich
sind, wie das von vielen Verbrauchern angenommen und von den
Betreibern zum Teil behauptet worden sei. Wegen der
Schließung dreier Fonds in kurzer Zeit und umfangreicher
Mittelabflüsse aus anderen Fonds könne die Branche das
Vertrauen der Anleger nicht selbst wieder gewinnen. Es seien
deshalb gesetzgeberische Konsequenzen erforderlich, so die
Fraktion. Die Abgeordneten empfehlen, dass künftig wie in
Frankreich einmal im Quartal der Wert jeder Immobilie festgestellt
werden soll. Die jährliche Begutachtung bilde die
Wertentwicklung auf den Immobilienmärkten nur unzureichend ab
und könne zu abrupten Korrekturen führen. Um Zweifel an
der Unabhängigkeit der Sachverständigen zu beseitigen,
sollen diese künftig von einer neutralen Stelle bestellt
werden. Auch müssten die Immobilien noch stärker nach
Kriterien wie Anschaffungsnebenkosten oder Rückstellungen
für latente Steuern ausgerichtet werden. Die Fraktion
schlägt zudem vor, dass die Investmentgesellschaften nicht
mehr allein und unabhängig entscheiden sollen, ob die
Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt wird oder nicht. Die
Rücknahme der Anteile solle künftig nur von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
ausgesetzt werden können. Ferner sollten die Verursacher
möglicher Kurskorrekturen bei einer vorzeitigen
Rückforderung von Fondsanteilen an den Kosten beteiligt
werden. Ebenso wollen die Grünen die Mindestliquidität
auf zehn Prozent des Fondsvermögens anheben. Engagements
institutioneller Anleger sollten künftig ab einer Million Euro
bei der BaFin angezeigt werden müssen, weil solche
Großengagements eine Gefahr für die Stabilität der
Fonds darstellen könnten. Darüber hinaus treten die
Abgeordneten für mehr Transparenz in der
Geschäftstätigkeit der Fonds und einen besseren
Verbraucherschutz ein, indem vor dem Verkauf auf die
Möglichkeit des Totalverlustes hingewiesen werden müsse.
Die Verjährungsfristen des Investmentgesetzes sollten
schließlich an die allgemeine zivilrechtliche Verjährung
von drei bis zehn Jahren angepasst werden.