Berlin: (hib/MAR) Der
Geschäftsordnungsausschuss soll prüfen, ob die
gegenwärtige Rechtslage und Parlamentspraxis unter den
Vorzeichen der Großen Koalition hinreichend starke Kontroll-
und Mitwirkungsrechte der Opposition vorsieht. Bündnis 90/Die
Grünen haben dazu einen Antrag (
16/581) eingebracht. Weiter soll der Ausschuss
gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der
Geschäftsordnung des Bundestages oder zur Änderung
parlamentarischer Verfahrensweisen unterbreiten. Die
Bündnisgrünen bezweifeln, ob die gegenwärtige
Rechtslage den Ansprüchen des Grundgesetzes an die Kontrolle
der Exekutive durch das Parlament noch gerecht wird. Unter den
jetzigen Bedingungen, so die Antragsteller, habe eine Minderheit
von weniger als einem Drittel der Abgeordneten, dazu noch
aufgeteilt in drei annähernd gleich große Fraktionen,
keinen hinreichenden Spielraum, ihre Positionen auf die Agenda des
Parlamentes zu setzen. Nach dem Willen der Grünen sollen
insbesondere die Vorgaben für die Einberufung des Parlaments,
für die Durchführung von Anhörungen, für die
Bestimmung der Tagesordnung, für Aktuelle Stunden, für
die Einsetzung von Unterausschüssen und zu den Redezeiten
überprüft werden. Zu prüfen sei ferner auch die
Regelung, der zufolge ein Drittel der Mitglieder des Bundestages
erforderlich ist, um beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte
Normenkontrolle zu beantragen.